Bei psychatrischen Behandlungen – sei es ambulant oder stationär – spielt die Fahrt zum Arzt oder Krankenhaus oft eine wichtige Rolle. Doch die Kosten für diese Fahrten können sich schnell summieren, besonders wenn es regelmäßig zu Terminen geht oder die Klinik weiter entfernt ist. Wir möchten mit diesem kurzen Beitrag einen Überblick darüber geben, welche Fahrtkosten entstehen, welche erstattet werden können und wie der Standard-Prozess der Erstattung aussieht. Das Thema ist etwas trocken und langweilig, aber darf man nicht missachten, da eine Erkrankung nicht auch auch noch finanziell zum Nachteil werden soll.
Welche Fahrtkosten gibt es eigentlich?
Bei medizinischen Behandlungen entstehen in der Regel Fahrtkosten für folgende Transporte:
1. Ambulante Fahrten:
- Privatfahrzeug: Kosten für Benzin, Parkgebühren oder ähnliches.
- Öffentliche Verkehrsmittel: Kosten für Bus, Bahn oder andere Transportmittel.
- Taxifahrten: Diese kommen oft zum Einsatz, wenn der Patient oder die Patientin gesundheitlich eingeschränkt ist und keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen kann.
2. Stationäre Fahrten:
- Krankenwagen: Wird bei akuten Notfällen oder zur geplanten stationären Einweisung genutzt.
- Patientenfahrdienste: Diese Dienste bieten oft eine günstigere oder von der Krankenkasse übernommene Alternative zum Taxi, vor allem bei regelmäßigen Fahrten.
- Privatfahrzeug oder öffentliche Verkehrsmittel: Wenn Angehörige den Patienten zur stationären Behandlung bringen.
Welche Fahrtkosten können erstattet werden?
Grundsätzlich werden Fahrtkosten von der Krankenkasse nicht immer automatisch übernommen. Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen, unter denen eine Kostenübernahme möglich ist:
- Fahrtkosten zu stationären Behandlungen: Diese werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen, wenn die Behandlung von einem Arzt verordnet und von der Krankenkasse genehmigt wurde.
- Fahrtkosten zu ambulanten Behandlungen: Hier wird es etwas komplizierter. In den meisten Fällen werden Fahrtkosten nur erstattet, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. Typische Fälle, in denen Fahrtkosten übernommen werden, sind: Fahrten zu einer Ketamin oder EKT Behandlung oder Fahrten zu anderen speziellen Behandlungen, die regelmäßig und über längere Zeit durchgeführt werden.
- Sonstige ambulante Fahrten: Bei anderen ambulanten Behandlungen, die nicht regelmäßig oder lebensnotwendig sind, werden die Fahrtkosten in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen.
Der Standard-Prozess zur Erstattung
- Verordnung vom Arzt einholen: Dein behandelnder Arzt muss eine medizinische Notwendigkeit für die Fahrt bestätigen. Dies geschieht in der Regel durch eine Verordnung einer Krankenbeförderung.
- Antrag bei der Krankenkasse stellen: Bevor du mit den Fahrten beginnst, solltest du den Antrag bei deiner Krankenkasse einreichen und genehmigen lassen. Dabei wird geprüft, ob die Fahrtkosten übernommen werden können.
- Nachweise sammeln: Falls du privat fährst oder öffentliche Verkehrsmittel nutzt, solltest du alle Belege (z. B. Tankquittungen, Fahrkarten) sammeln. Diese musst du zusammen mit dem Erstattungsantrag bei deiner Krankenkasse einreichen.
- Selbstbeteiligung beachten: Bei der Erstattung von Fahrtkosten gibt es eine gesetzlich festgelegte Zuzahlung. In der Regel liegt diese bei 10 % der Fahrtkosten, mindestens jedoch 5 € und höchstens 10 € pro Fahrt. Diese Zuzahlung entfällt nur in bestimmten Härtefällen.
- Genehmigung abwarten: Nachdem du den Antrag eingereicht hast, entscheidet die Krankenkasse, ob die Fahrtkosten erstattet werden. Nach Genehmigung erhältst du das Geld auf dein Konto überwiesen.
Sonderregelungen und Tipps
- Härtefallregelung: Wenn du aufgrund deiner finanziellen Lage Schwierigkeiten hast, die Zuzahlung zu leisten, gibt es die Möglichkeit, dich von der Zuzahlungspflicht befreien zu lassen. Dies betrifft vor allem Menschen mit chronischen Erkrankungen oder geringem Einkommen. Sprich dazu am besten direkt mit deiner Krankenkasse.
- Vorauszahlung vermeiden: In einigen Fällen gibt es die Möglichkeit, dass die Krankenkasse direkt mit dem Fahrdienstleister abrechnet. Das bedeutet, dass du die Kosten nicht selbst vorstrecken musst. Informiere dich im Vorfeld, ob dies bei dir möglich ist.
- Wechsel zwischen ambulanter und stationärer Behandlung: Bei einer Verlegung von der ambulanten zur stationären Behandlung, etwa bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustands, können Fahrtkosten ebenfalls erstattet werden, sofern diese medizinisch notwendig sind.
Fahrtkosten können bei ambulanten und stationären Behandlungen ein unterschätzter Kostenfaktor sein. Es lohnt sich daher, im Vorfeld zu prüfen, ob und in welchem Umfang deine Krankenkasse die Fahrtkosten übernehmen kann. Mit einer ärztlichen Verordnung, einem frühzeitigen Antrag und den richtigen Nachweisen kannst du sicherstellen, dass dir keine unnötigen Zusatzkosten entstehen.
Wenn du dir unsicher bist, welche Fahrkosten nun erstattet werden und was wirklich von deiner Krankenkasse benötigt wird, dann empfehlen wir dir, dich einfach persönlich an deine Krankenkasse zu wenden und eventuell findest Du auch auf der Website oder der mobilen App die Informationen. Bei vielen Krankenkassen kann man mittlerweile wirklich ganz einfach über die mobile App Fahrtkosten beantragen und erstatten lassen.